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Telefonische Krankschreibung ab dem 7. Dezember 2023

Ab dem 07.12.23 wird die telefonische Krankmeldung nun dauerhaft eingeführt.

Sie gilt – anders als vorher – nicht nur für Atemwegsinfekte, sondern auch für andere Erkrankungen. Das ist dann möglich, wenn es Symptome einer leichten Erkrankung sind und die betroffene Person der Arztpraxis bekannt ist.

Mehr dazu finden Sie in der Pressemitteilung des G-BA