chevron_right
chevron_left

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die ePA ist eine Art virtueller Safe, in dem Sie Ihre persönlichen Gesundheitsdaten speichern und verwalten können. Die App steht Ihnen ab 2021 kostenlos im App Store und bei Google Play zur Verfügung – die Nutzung ist selbstverständlich freiwillig.

Information nach § 343 SGB V zur ePA

Hier finden Sie die verpflichtende Information nach § 343 SGB V (PDF) zur elektronischen Patientenakte, die sehr viel tiefer in die spezifischen Details der folgenden Absätze einsteigt und trotzdem sehr verständlich formuliert ist.

 

Die ePA ist schnell erklärt – in nicht mal zweieinhalb Minuten:

ePA - Einfach erklärt

ePA – Erhalt beim Wechsel der Krankenkasse

ePA - Der Weg der Daten

ePA – Berechtigungen für Dokumente vergeben

ePA - Wie erhalte ich sie?

ePA – Einen Stellvertreter berechtigen

ePA - Ihre Gesundheit einfach im Griff

Wer kennt sie nicht, die Anamnesebögen in Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, die nach Impfdaten oder zurückliegenden Röntgenaufnahmen, Befunden und dergleichen fragen. In diesen Situationen gibt es zwei Möglichkeiten: Sie sind extrem gut vorbereitet und haben alle Unterlagen mühsam zusammengetragen oder aber guter Rat ist einfach teuer … denn im zweiten Fall drohen manchmal vermeidbare Mehrfachuntersuchungen und andere zeit- und geldraubende Maßnahmen.

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen diese Momente immer seltener werden. In Zukunft wird die ePA der Datentresor Ihrer Gesundheitsdaten sein, auf den Sie zugreifen können sobald sie ein Smartphone und ihre eGK dabei haben (also eigentlich immer) und online sind (also meistens).

Lesen Sie die Nutzungsbedingungen der ePA

So funktioniert die ePA

Die ePA ist ein besonders sicherer Datenspeicher, auf den Sie über eine spezielle ePA-App mit einem mobilen Endgerät (konkret: am besten mit dem Smartphone) online zugreifen können. Zur Legitimation benötigen Sie zudem eine moderne Gesundheitskarte (eGK) – mit PIN-Code und kontaktlos-Funktion (genauer: NFC – Near-Field-Communication, wie Sie es bei der kontaktlosen Bankkarte bereits kennen).

Der Speicher ist grundsätzlich von der Größe her nicht begrenzt und soll Ihnen ein Leben lang für alle Ihre medizinischen Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung stehen.

Der Datenbestand in Ihrer ePA wird also mit der Zeit und zunehmender Nutzung stetig anwachsen. Und wenn der Tag kommt, an dem Sie ein ganz konkretes Detail aus Ihrer medizinischen Vergangenheit benötigen – der Griff an den richtigen Ort wird kurz und direkt sein.

Die Einrichtung und die Nutzung einer elektronische Patientenakte ist absolut freiwillig. Es hat keinerlei Nachteile in der gesundheitlichen Versorgung für Sie, wenn Sie keine ePA haben wollen. Ohne ePA bleibt alles beim Alten für Sie. Deshalb können Sie auch eine einmal eingerichtete Patientenakte jederzeit wieder einstellen und die eingestellten Daten löschen.

Wichtig: Sie bestimmen über Ihre Daten

Viele persönliche Daten – und dazu über die Gesundheit – an einem Ort verlangen ein besonderes Maß an Sicherheit. Deshalb ist die ePA entsprechend sicher aufgebaut.

Ein großer Vorteil der ePA wird natürlich sein, dass Sie auch Ärzten, Apothekern und anderen Mitwirkenden in Ihrer Krankheitsgeschichte Einblick in die persönlichen Daten geben können. Gleichzeitig ist aber dafür gesorgt, dass dies zu keiner Zeit ohne Ihr Wissen und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung geschieht. Gleiches gilt übrigens auch für uns als Ihrer Krankenkasse oder auch für den Betreiber der App und des Datenspeichers – unseren Partner BITMARCK. Auf Ihre Daten haben wir keinen Zugriff.

Weitere Informationen zum Datenschutz

Das darf in die ePA

Die ePA als Datenspeicher ist keine private Cloud, in der Sie beliebige Dateien sicher abspeichern können. Daten in der ePA haben immer einen Bezug zu Ihrer Gesundheit, zu gesundheitlichen Maßnahmen oder akuten Behandlungen im Krankheitsfall (Gesundheitsdaten). Darunter fallen auch eigene Aufzeichnungen wie ein Symptomtagebuch, individuelle Messwert-Tabellen (Blutdruck, Fieber etc.), die Sie angelegt haben, um ein Bild über Ihren Gesundheitszustand zu dokumentieren.

Ihre Ärzte tragen in der Regel Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen, Zahnarztunterlagen, Medikationspläne und gegebenenfalls auch medizinische Notfalldaten in die ePA ein, wenn Sie ihnen das gestatten oder sie dazu auffordern.

In späteren Versionen der ePa wird es möglich sein, heute schon übliche Nachweise wie das zahnärztliche Bonusheft, den Mutter- oder Impfpass oder andere Vorsorgepässe in die ePA mit aufzunehmen. Dafür gibt es schon sehr weitreichende Pläne. Nur Daten ohne Gesundheitsbezug werden hingegen niemals in der ePA zu finden sein.

Wie greife ich auf meine ePA zu?

Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto in der App an. Öffnen Sie den Menüpunkt "Elektronische Patientenakte". Ihre ePA beinhaltet sensible medizinische Dokumente und ist deshalb ein besonders geschützter Bereich. Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre ePA zu öffnen:

  • Sie können Ihr zuvor erstelltes Benutzerkonto als Komfortzugriff mit "alternativer Versichertenidentität" verwenden. Wenn Sie den Komfortzugriff mit al.vi aktivieren, wird in einem hochsicheren Signaturdienst eine alternative Versichertenidentität für Sie angelegt. Dadurch können Sie nach der Anmeldung mit Versichertennummer und dem von Ihnen gewählten Passwort über Geräte, welche mit Ihrem Benutzerkonto verbunden sind, Ihre ePA öffnen.
  • Gesundheitskarte: Falls Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte und ein NFC-fähiges Gerät haben, können Sie auch damit Ihre ePA öffnen. Die Gesundheitskarte stellt zusammen mit der PIN einen weiteren Sicherheitsfaktor dar und bietet Ihnen die höchste Sicherheitsstufe.

Hinweis: Wenn Sie das erste Mal mit einem neuen Gerät auf das Aktensystem zugreifen, müssen Sie diesen Zugriff aus Sicherheitsgründen autorisieren. Das Aktensystem sendet Ihnen dazu eine E-Mail an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse.

Neue Funktionen ab 2022

Ab dem 01.01.2022 können Sie weitere wichtige Dokumente von Leistungserbringern in Ihrer ePA abspeichern.
Dazu gehören unter anderem:

  • Mutterpass
  • Impfausweis
  • Untersuchungsheft für Kinder
  • Zahnbonusheft

Dazu kommen weitere neue Funktionen wie z.B.:

  • einzelne Dokumente freigeben
  • persönliche Vertreterinnen und Vertreter zulassen
  • Leistungsauskunft über Ihre in Anspruch genommenen Leistungen
  • bei einem Wechsel zur BKK VerbundPlus können Sie Ihre ePA mitbringen

Technische Voraussetzungen für die Nutzung der ePA

Die Nutzung der ePA-App erfordert folgende technische Voraussetzungen:

  • Alle Smartphones und Tablets mit Near Field Communication Funktion (NFC) mit den folgenden Betriebssystem:
    • Android Betriebssystem ab Version 10 
    • Apple iOS Betriebssystem ab Version 16

Fragen?

Die am häufigsten bisher gestellten Fragen finden Sie hier:

Hilfeinhalte zur elektronischen Patientenakte

Sperrung und Löschung Ihrer alternativen Versichertenidentität

Hier geht es zur Sperrung, Löschung Ihrer al.vi (alternativen Versichertenidentität): https://iam-bms.de/